Bosnien und Herzegowina, in Südosteuropa gelegen, verfügt über ein strukturiertes Zolltarifsystem, das Importe reguliert, Einnahmen generiert und gleichzeitig die heimische Industrie schützt. Als Mitglied des Mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA) und Unterzeichner des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) mit der Europäischen Union hat das Land seine Handelspolitik in regionale und europäische Rahmenbedingungen integriert. Das Zollsystem Bosnien und Herzegowinas ist darauf ausgelegt, die Förderung des Handels mit dem Schutz der lokalen Industrie in Einklang zu bringen. Die Zölle variieren je nach Produktart und Herkunftsland. Zusätzlich zu den Standardzöllen gelten Sonderzölle für Importe aus bestimmten Ländern ohne Präferenzhandel.
Zolltarife nach Produktkategorie in Bosnien und Herzegowina
1. Landwirtschaftliche Produkte
Die Landwirtschaft spielt eine Schlüsselrolle in Bosnien und Herzegowinas Wirtschaft. Die Regierung erhebt verschiedene Zölle auf Agrarimporte, um die lokalen Landwirte zu schützen und gleichzeitig den Zugang zu Grundnahrungsmitteln zu gewährleisten. Das Land importiert eine Vielzahl landwirtschaftlicher Produkte, darunter Getreide, Obst, Gemüse und Vieh.
1.1 Landwirtschaftliche Grundprodukte
- Getreide: Bosnien und Herzegowina importiert erhebliche Mengen an Getreide wie Weizen, Mais und Gerste. Die Zölle auf diese Produkte variieren je nach Marktbedarf.
- Weizen und Mais: Die Einfuhrzölle liegen im Allgemeinen zwischen 5 % und 10 %.
- Reis: Auf importierten Reis wird ein Zoll von 10 % erhoben, im Rahmen bestimmter Handelsabkommen können jedoch reduzierte Zölle gelten.
- Obst und Gemüse: Bosnien und Herzegowina importiert viel Obst und Gemüse, insbesondere außerhalb der Saison.
- Zitrusfrüchte (Orangen, Zitronen): Unterliegen einem Zoll von 5 % bis 10 %.
- Kartoffeln, Tomaten und Zwiebeln: Normalerweise beträgt der Steuersatz 10 %, mit Abweichungen je nach lokaler Produktion.
1.2 Vieh und Milchprodukte
- Fleisch und Geflügel: Auf Fleischimporte werden Zölle erhoben, die den heimischen Viehsektor schützen sollen.
- Rind- und Schweinefleisch: Die Zölle liegen zwischen 15 % und 20 %.
- Geflügel (Huhn, Truthahn): Im Allgemeinen mit 10 % bis 15 % besteuert.
- Fisch und Meeresfrüchte: Die Einfuhrzölle auf Fisch und Meeresfrüchte sind im Allgemeinen niedriger, um eine stabile Versorgung zu gewährleisten.
- Frischer und gefrorener Fisch: Normalerweise wird eine Steuer von 5 % bis 10 % erhoben.
- Milchprodukte: Auf importierte Milchprodukte wie Milch, Käse und Butter werden moderate Zölle erhoben.
- Milch und Milchpulver: Generell mit 5 % besteuert.
- Käse und Butter: Die Zölle liegen zwischen 10 % und 15 %.
1.3 Besondere Einfuhrzölle
Als Unterzeichnerstaat des CEFTA und des SAA mit der Europäischen Union profitiert Bosnien und Herzegowina von reduzierten oder gar keinen Zöllen auf Agrarimporte aus CEFTA-Mitgliedsstaaten und EU-Ländern. Für Importe aus Ländern ohne Präferenzhandel können höhere Zölle gelten.
2. Industriegüter
Bosnien und Herzegowina importiert eine breite Palette von Industriegütern zur Unterstützung seines Fertigungs- und Bausektors. Die Zölle auf Industrieprodukte variieren je nachdem, ob es sich um Fertigerzeugnisse oder für die Produktion verwendete Rohstoffe handelt.
2.1 Maschinen und Anlagen
- Industriemaschinen: Um die lokale Industrie zu unterstützen, erhebt Bosnien und Herzegowina im Allgemeinen niedrige Zölle auf die Einfuhr von Industriemaschinen.
- Baumaschinen (Bagger, Bulldozer): Normalerweise mit 1 % bis 5 % besteuert.
- Textilmaschinen und -produktionsanlagen: Es gelten Zölle zwischen 0 % und 5 %.
- Elektrische Geräte: Auf elektrische Maschinen und Geräte wie Generatoren und Transformatoren werden Zölle zwischen 5 % und 10 % erhoben.
2.2 Kraftfahrzeuge und Transport
Die Automobilindustrie in Bosnien und Herzegowina importiert den Großteil ihrer Fahrzeuge – sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Gebrauch. Um die aufstrebende Automobilindustrie zu schützen, erhebt das Land Zölle auf diese Importe.
- Personenkraftwagen: Die Einfuhrzölle auf Autos variieren je nach Fahrzeugtyp und Motorgröße.
- Kleine Personenkraftwagen (unter 1.500 ccm): Normalerweise mit 5 % bis 15 % besteuert.
- Luxusautos und SUVs: Es können höhere Zölle von 20 % bis 30 % anfallen.
- Nutzfahrzeuge: Auf Lastkraftwagen und Busse, die für Handel und Transport verwendet werden, werden Zölle von 5 % bis 15 % erhoben, je nach Zweck und Größe des Fahrzeugs.
- Fahrzeugteile und Zubehör: Einfuhrzölle auf Autoteile wie Motoren, Reifen und Batterien liegen im Allgemeinen zwischen 5 % und 15 %.
2.3 Besondere Einfuhrzölle für bestimmte Länder
Bosnien und Herzegowina profitiert im Rahmen des SAA von reduzierten Zöllen auf Industrieerzeugnisse aus den CEFTA -Mitgliedsstaaten und EU -Ländern. Für Waren aus Ländern ohne Präferenzhandel, darunter China, Japan und die USA, können im Vergleich höhere Zölle anfallen.
3. Textilien und Bekleidung
Textilien und Bekleidung machen einen erheblichen Teil der Importe Bosnien-Herzegowinas aus, insbesondere aus den Nachbarländern und Asien. Das Land erhebt Zölle auf Textilprodukte, um die Erschwinglichkeit für Verbraucher und den Schutz lokaler Hersteller in Einklang zu bringen.
3.1 Rohstoffe
- Textilfasern und Garne: Bosnien und Herzegowina importiert Rohstoffe wie Baumwolle, Wolle und synthetische Fasern mit niedrigen Zöllen (0 % bis 5 %), um die lokale Bekleidungsherstellung zu fördern.
- Baumwolle und Wolle: Im Allgemeinen mit 3 % bis 5 % besteuert.
- Synthetische Fasern: Normalerweise werden Zölle von 5 bis 10 % erhoben.
3.2 Fertige Kleidung und Bekleidung
- Kleidung und Bekleidung: Auf importierte Fertigkleidungsstücke werden moderate Zölle erhoben, um die lokalen Hersteller zu schützen.
- Freizeitkleidung und Alltagskleidung: Normalerweise mit 10 % bis 15 % besteuert.
- Luxus- und Markenkleidung: Die Zölle liegen zwischen 15 % und 25 %.
- Schuhe: Auf importierte Schuhe werden im Allgemeinen Zölle zwischen 10 % und 20 % erhoben, je nach Art und Material des Schuhs.
3.3 Besondere Einfuhrzölle
Textil- und Bekleidungsimporte aus EU-Ländern und CEFTA-Mitgliedsländern sind im Rahmen von Präferenzhandelsabkommen zollfrei. Für Importe aus anderen Ländern wie China und Indien gelten die Standardzölle, die im Zolltarif von Bosnien und Herzegowina festgelegt sind.
4. Konsumgüter
Bosnien und Herzegowina importiert eine breite Palette von Konsumgütern, darunter Elektronik, Haushaltsartikel und Möbel. Das Land erhebt Zölle auf diese Waren, um lokale Produzenten zu schützen und den Zugang zu lebenswichtigen Produkten zu gewährleisten.
4.1 Elektronik und Haushaltsgeräte
- Haushaltsgeräte: Die Einfuhrzölle auf große Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Klimaanlagen variieren je nach Gerätetyp.
- Kühlschränke und Gefrierschränke: Normalerweise mit 10 % bis 20 % besteuert.
- Waschmaschinen und Klimaanlagen: Es gelten Zölle zwischen 10 % und 15 %.
- Unterhaltungselektronik: Auf Elektronik wie Fernseher, Smartphones und Laptops fallen in der Regel Zölle von 5 bis 15 % an.
- Fernseher: Normalerweise mit 10 % besteuert.
- Smartphones und Laptops: Es fallen Zölle von 5 % bis 10 % an.
4.2 Möbel und Einrichtungsgegenstände
- Möbel: Auf importierte Möbel, einschließlich Wohn- und Büromöbel, fallen Zölle zwischen 10 und 20 Prozent an.
- Holzmöbel: Normalerweise mit 15 % bis 20 % besteuert.
- Möbel aus Kunststoff und Metall: Im Allgemeinen unterliegen sie Zöllen von 10 % bis 15 %.
- Heimtextilien: Artikel wie Teppiche, Vorhänge und Heimdekorationsprodukte werden normalerweise mit 10 % bis 15 % besteuert.
4.3 Besondere Einfuhrzölle
Für Konsumgüter aus EU-Ländern und CEFTA-Mitgliedsstaaten gelten keine oder nur ermäßigte Zölle. Für Importe aus Ländern außerhalb dieser Präferenzabkommen gelten die Standardzollsätze Bosnien und Herzegowinas.
5. Energie und Erdölprodukte
Bosnien und Herzegowina importiert den Großteil seines Energiebedarfs, einschließlich Erdölprodukten, aus Nachbarländern und anderen Ländern. Die Zölle auf Energieprodukte sollen ein Gleichgewicht zwischen der Erschwinglichkeit und den notwendigen Staatseinnahmen herstellen.
5.1 Erdölprodukte
- Rohöl und Benzin: Die Zölle auf importiertes Erdöl, einschließlich Rohöl und Benzin, sind in der Regel niedrig, um die Energiepreise erschwinglich zu halten. Die Zölle liegen im Allgemeinen zwischen 0 % und 5 %.
- Diesel und andere raffinierte Erdölprodukte: Auf raffinierte Erdölprodukte wie Diesel und Flugbenzin werden je nach Quelle und Verwendungszweck niedrige Zölle von 0 % bis 5 % erhoben.
5.2 Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Solarmodule und Windturbinen: Bosnien und Herzegowina unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien, indem es auf in Projekten für erneuerbare Energien eingesetzte Ausrüstung wie Solarmodule und Windturbinen keine oder nur geringe Zölle erhebt.
6. Arzneimittel und medizinische Geräte
Für Bosnien und Herzegowina hat die Gewährleistung des Zugangs zu erschwinglicher Gesundheitsversorgung Priorität. Daher werden die Zölle auf wichtige Medikamente und medizinische Geräte niedrig gehalten oder auf Null gesenkt, um Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit zu gewährleisten.
6.1 Arzneimittel
- Arzneimittel: Für lebenswichtige Arzneimittel, einschließlich lebensrettender Medikamente, gelten in der Regel keine oder nur geringe Zölle (0 % bis 5 %), um ihre Erschwinglichkeit zu gewährleisten. Für nicht lebenswichtige Arzneimittel können Zölle von 5 % bis 10 % anfallen.
6.2 Medizinprodukte
- Medizinische Geräte: Medizinische Geräte wie Diagnoseinstrumente, chirurgische Instrumente und Krankenhausbetten unterliegen in der Regel keinen oder niedrigen Zöllen (0 % bis 5 %), um den Gesundheitssektor zu unterstützen.
7. Besondere Einfuhrzölle und -befreiungen
Das Zolltarifsystem von Bosnien und Herzegowina umfasst Sonderzölle und Befreiungen auf Grundlage von Handelsabkommen und des Herkunftslandes der importierten Waren.
7.1 Besondere Abgaben für Nicht-EU- und Nicht-CEFTA-Länder
Für Importe aus Nicht-EU- und Nicht-CEFTA-Ländern wie China, den USA und Japan gelten die Standardzölle gemäß der Zolltarifliste Bosnien und Herzegowinas. Für diese Waren können höhere Zölle gelten als für Importe aus Ländern mit Präferenzhandel.
7.2 Bilaterale und multilaterale Abkommen
- Mitteleuropäisches Freihandelsabkommen (CEFTA): Bosnien und Herzegowina profitiert von Nullzöllen auf Waren, die mit anderen CEFTA-Mitgliedern wie Serbien, Nordmazedonien, Albanien und dem Kosovo gehandelt werden.
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der Europäischen Union: Das SAA ermöglicht zollfreien Import der meisten Waren aus EU-Ländern. Im Gegenzug genießt Bosnien und Herzegowina für seine Exporte bevorzugten Zugang zu den EU-Märkten.
- Allgemeines Präferenzsystem (APS): Bosnien und Herzegowina profitiert im Rahmen des APS-Systems von reduzierten Zöllen auf bestimmte aus Entwicklungsländern importierte Waren, was den Handel mit Entwicklungsländern fördert.
Länderfakten
- Offizieller Name: Bosnien und Herzegowina
- Hauptstadt: Sarajevo
- Größte Städte:
- Sarajevo (Hauptstadt und größte Stadt)
- Banja Luka
- Tuzla
- Pro-Kopf-Einkommen: ca. 6.000 USD (Schätzung 2023)
- Bevölkerung: ca. 3,2 Millionen (Schätzung 2023)
- Amtssprachen: Bosnisch, Serbisch, Kroatisch
- Währung: Konvertible Mark (BAM)
- Lage: Bosnien und Herzegowina liegt in Südosteuropa und grenzt im Norden und Westen an Kroatien, im Osten an Serbien, im Südosten an Montenegro und im Südwesten an die Adria.
Geographie von Bosnien und Herzegowina
Bosnien und Herzegowina ist ein gebirgiges Land mit einer Fläche von 51.197 Quadratkilometern. Das Land verfügt über eine abwechslungsreiche Landschaft, die von dichten Wäldern und Gebirgsketten bis hin zu Flusstälern und einem kleinen Küstenstreifen an der Adria reicht.
- Berge: Die Dinarischen Alpen dominieren einen Großteil des Landes, wobei der Maglić (2.386 Meter) der höchste Gipfel ist.
- Flüsse: Zu den wichtigsten Flüssen zählen die Save, die Drina, die Neretva und die Una, die für die Energieerzeugung und Landwirtschaft des Landes von entscheidender Bedeutung sind.
- Klima: Bosnien und Herzegowina hat im Norden und in der Mitte ein kontinentales Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern und an der Adriaküste ein mediterranes Klima.
Wirtschaft von Bosnien und Herzegowina
Bosnien und Herzegowinas Wirtschaft zählt zur oberen Mittelschicht und zeichnet sich durch eine Mischung aus Industrie, Landwirtschaft und Dienstleistungssektor aus. Das Land erholt sich noch immer von den Folgen des Konflikts der 1990er Jahre, und seine Wirtschaft wächst dank Handelsliberalisierung, industrieller Entwicklung und ausländischen Investitionen stetig.
1. Fertigung und Industrie
Das verarbeitende Gewerbe ist für die Wirtschaft Bosnien-Herzegowinas von entscheidender Bedeutung. Branchen wie die Automobilzulieferindustrie, der Maschinenbau, die Chemieindustrie und die Metallverarbeitung spielen dabei eine Schlüsselrolle. Auch die Textil- und Holzverarbeitung sind wichtige Exportbranchen.
2. Landwirtschaft
Die Landwirtschaft ist nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft und beschäftigt einen erheblichen Teil der ländlichen Bevölkerung. Das Land produziert Weizen, Mais, Obst und Gemüse und ist für seine Milchprodukte und Viehzucht bekannt.
3. Tourismus und Dienstleistungen
Der Tourismus ist ein wachsender Sektor. Bosnien und Herzegowina zieht Besucher mit seinen historischen Städten, Naturparks und Skigebieten an. Insbesondere Sarajevo ist für sein kulturelles Erbe und seine Rolle als Treffpunkt zwischen Ost und West bekannt.
4. Energie und Wasserkraft
Bosnien und Herzegowina ist reich an natürlichen Ressourcen und ein bedeutender Stromexporteur , insbesondere von Wasserkraft. Das Land strebt den Ausbau seines Sektors für erneuerbare Energien an und investiert in Windparks und Solarenergieprojekte.